Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung ist der Oberbegriff für verschiedene im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) verankerte Hilfeformen für den Fall, dass Sie als Personensorgeberechtigte bei der Erziehung Ihres Kindes Unterstützung benötigen oder in Anspruch nehmen.