Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung ist der Oberbegriff für verschiedene im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) verankerte Hilfeformen für den Fall, dass Sie als Personensorgeberechtigte bei der Erziehung Ihres Kindes Unterstützung benötigen oder in Anspruch nehmen.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: Hilfe zur Erziehung (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

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