Heilberufliche Niederlassungsanzeige
Wenn Personen in Heilberufen selbständig tätig werden wollen, muss die Aufnahme der Tätigkeit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Ebenso müssen Änderungen (bspw. der Fachrichtung, der Praxisanschrift oder der Kontaktdaten) und die Aufgabe der Tätigkeit angezeigt werden (SächsGDG). Mit Hilfe des Online-Antragsassistenten Heilberufliche Niederlassungsanzeige kann dies jederzeit online über Amt24 erfolgen.