Handwerkerparkausweis
Wer einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führt, kann einen Parkausweis ("Handwerker-Parkausweis") beantragen. Mit diesem darf man für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Wer einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führt, kann einen Parkausweis ("Handwerker-Parkausweis") beantragen. Mit diesem darf man für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.