Haltung gefährlicher Tiere

Wer gefährliche Tiere nicht gewerbsmäßig halten möchte, muss dies seiner Stadt oder Gemeinde mitteilen. Unter gefährlichen Tieren sind insbesondere Raubtiere, Gift- oder Riesenschlangen sowie andere Tiere, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder Verhalten Personen gefährden können, zu verstehen.

Insbesondere in stark besiedelten Gebieten kann durch nicht artgerechte Haltung gefährlicher Tiere eine besondere Gefährdung für Personen und auch die Tiere selbst erwachsen. Verpflichtende Regelungen zur Haltung der Tiere können dem entgegenwirken.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Haltung gefährlicher Tiere (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier.

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Haltung gefährlicher Tiere bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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