Haltung gefährlicher Tiere
Wer gefährliche Tiere nicht gewerbsmäßig halten möchte, muss dies seiner Stadt oder Gemeinde mitteilen. Unter gefährlichen Tieren sind insbesondere Raubtiere, Gift- oder Riesenschlangen sowie andere Tiere, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder Verhalten Personen gefährden können, zu verstehen.
Insbesondere in stark besiedelten Gebieten kann durch nicht artgerechte Haltung gefährlicher Tiere eine besondere Gefährdung für Personen und auch die Tiere selbst erwachsen. Verpflichtende Regelungen zur Haltung der Tiere können dem entgegenwirken.