Haltung gefährlicher Hunde

Wer einen gefährlichen Hund halten möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Gefährliche Hunde sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird (ausgenommen Welpen und Junghunde bis sechs Monate), wie z.B. American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder Pitbull-Terrier.

Im Einzelfall gefährliche Hunde sind u.a. Hunde, die sich gegenüber Menschen und Tieren als aggressiv erwiesen haben, die zum Hetzen oder Reißen von Wild/Nutztieren neigen oder durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Haltung gefährlicher Hunde (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden.

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