Grenzwertüberschreitung Trinkwasser

Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage muss dem zuständigen Gesundheitsamt bei einer regelmäßig durchgeführten Untersuchung des Trinkwassers aufgetretene Vorkommnisse nach § 47 TrinkWV melden.

Des Weiteren muss die zugelassene Untersuchungsstelle nach § 53 TrinkwV melden, wenn bei einer Untersuchung einer Trinkwasserprobe eine Überschreitung des Grenzwertes von Legionellen festgestellt wurde.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: Grenzwertüberschreitung Trinkwasser (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden.

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