Gewerbeerlaubnis beantragen - Pfandleihgewerbe (§34 GewO)

Pfandleihende gewähren ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes. Pfandvermittelnde vermitteln Pfandgeschäfte, indem sie auf das übergebene Pfand einen Vorschuss gewähren und es in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleihenden verpfänden. Wer das Geschäft eines Pfandleihenden oder eines Pfandvermittelnden betreiben will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zusätzlich ist eine Anzeige notwendig. Das bedeutet, dass bei Beginn des Gewerbebetriebes angezeigt werden muss, welche Räume für den Gewerbebetrieb genutzt werden.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Pfandleihgewerbe (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier 

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Gewerbeerlaubnis beantragen - Pfandleihgewerbe (§34 GewO) bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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