Gewerbeerlaubnis beantragen - Honorar-Finanzanlagenberater (§34h GewO)

Finanzdienstleistungsunternehmen fallen unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Um selbständig bestimmte Finanzdienstleistungen anzubieten, muss eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt werden. Eine solche Erlaubnis wird benötigt, wenn Anlageberatung zu folgenden Produkten erbracht beziehungsweise Verträge über den Erwerb dieser Anlageformen vermittelt werden soll:

  • Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden,
  • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden,
  • Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes

Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet und ist zeitlich unbeschränkt, wenn die Behörde sie nicht widerruft.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Honorar-Finanzanlagenberater (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier 

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Gewerbeerlaubnis beantragen - Honorar-Finanzanlagenberater (§34h GewO) bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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