Gewerbeerlaubnis beantragen - Bewachungsgewerbe (§34a GewO)

Unter Bewachung i. S. d. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Für die gewerbsmäßige Bewachung ist eine Erlaubnis erforderlich. Hierfür wird die Zuverlässigkeit und die Sachkunde überprüft. Rechtliche Grundlagen bilden § 34a GewO und die Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV).

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Bewachungsgewerbe (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier 

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