Gewerbeerlaubnis beantragen - Bewachungsgewerbe (§34a GewO)
Unter Bewachung i. S. d. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Für die gewerbsmäßige Bewachung ist eine Erlaubnis erforderlich. Hierfür wird die Zuverlässigkeit und die Sachkunde überprüft. Rechtliche Grundlagen bilden § 34a GewO und die Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV).