Gehwegüberfahrt

Nicht befahrbare Straßenbestandteile wie etwa Gehwege oder Grünstreifen dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten, sog. Gehwegüberfahrten - auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt - überquert werden. Für die Erschließung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes auf dem eigenen Grundstück sind daher die nicht befahrbaren Straßenbestandteile (z.B. Bordsteine) abzusenken und entsprechend zu befestigen.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Gehwegüberfahrt (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt)
  • konfigurierbare Datenfelder:Bei diesem Antrag sind nur Anlagenmaximalgröße und
    -anzahl sowie der Wartungsmodustext konfigurierbar.

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