Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen
Wenn geschützte Bäume, Sträucher oder andere Gehölze beseitigt oder stark zurückgeschnitten werden sollen, ist eine Genehmigung oder Befreiung erforderlich. Mit Hilfe des Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende eine solche Genehmigung jederzeit online auf Amt24 beantragen. Ob es sich um ein geschütztes Gehölz handelt, richtet sich nach den kommunalen Baumschutzsatzungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG).