Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen

Wenn geschützte Bäume, Sträucher oder andere Gehölze beseitigt oder stark zurückgeschnitten werden sollen, ist eine Genehmigung oder Befreiung erforderlich. Mit Hilfe des Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende eine solche Genehmigung jederzeit online auf Amt24 beantragen. Ob es sich um ein geschütztes Gehölz handelt, richtet sich nach den kommunalen Baumschutzsatzungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG). 

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Satzungsrecht: Der Online-Antragsassistent unterliegt dem Satzungsrecht. Bitte prüfen Sie, ob dieser standardisierte Antragsassistent Ihrer Satzung entspricht.
  • Demoversion: OAA Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

Produktvideo

Sie möchten wissen, wie die Antragstellung auf Amt24 abläuft? Oder haben Fragen zum Bestellprozess des Onlineantrags? In unserem Produktvideo finden Sie Antworten auf diese Fragen:

Wer ist schon online?

Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen nutzen: 

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Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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Team Antragsmanagement