Gäste- und Kurtaxe

In bestimmten Städten und Gemeinden müssen Sie als Betreiber einer Gästeunterkunft Gäste- bzw. Kurtaxe abführen. Gäste- bzw. Kurtaxe wird erhoben für:
1. Personen die in der Stadt oder Gemeinde zu Gast sind
2. Personen, die in der Gemeinde wohnen, aber den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben (pauschale Jahresgästetaxe/ Jahreskurtaxe für Nebenwohnsitz)
3. Personen, die in Heilstätten oder (Reha-) Kliniken betreut werden, ohne in der Gemeinde Unterkunft zu nehmen
In der Regel wird die Gäste- bzw. Kurtaxe von Ihrer Unterkunft eingezogen und an die die Kommune überführt.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen außer Landkreise
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Gäste-/Kurtaxe (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Gäste-/Kurtaxe bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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Team Antragsmanagement