Gäste- und Kurtaxe
In bestimmten Städten und Gemeinden müssen Sie als Betreiber einer Gästeunterkunft Gäste- bzw. Kurtaxe abführen. Gäste- bzw. Kurtaxe wird erhoben für:
1. Personen die in der Stadt oder Gemeinde zu Gast sind
2. Personen, die in der Gemeinde wohnen, aber den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben (pauschale Jahresgästetaxe/ Jahreskurtaxe für Nebenwohnsitz)
3. Personen, die in Heilstätten oder (Reha-) Kliniken betreut werden, ohne in der Gemeinde Unterkunft zu nehmen
In der Regel wird die Gäste- bzw. Kurtaxe von Ihrer Unterkunft eingezogen und an die die Kommune überführt.