Feuergenehmigung
Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald darf nur mit einer Genehmigung Feuer angezündet, unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden. Liegt die vorgesehene Feuerstelle daher im Wald oder weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, muss eine Genehmigung bei der örtlich zuständigen unteren Forstbehörde eingeholt werden.