Feststellung Schwerbehinderung
Wer wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden hat, das die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschränkt, kann diese Einschränkung als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.
Für den Fall, dass sich eine bereits festgestellte Behinderung verschlimmert haben sollte beziehungsweise ein neues Leiden hinzugekommen ist, kann ein Neufeststellungsantrag gestellt werden.