Feststellung der Eigenschaft als Kulturdenkmal

Wenn im Ausnahmefall nicht sicher ist, ob ein Gebäude tatsächlich ein Kulturdenkmal ist, kann man diese Eigenschaft verbindlich durch einen Bescheid feststellen lassen. Grundsätzlich sind alle Kulturdenkmale in Kulturdenkmallisten erfasst. Die Aufnahme in die Kulturdenkmallisten hat jedoch keinerlei Rechtswirkungen. Sie ist nicht entscheidend für die Frage, ob es sich bei dem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle unteren Denkmalschutzbehörden
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

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