Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Den Umgang mit Waffen oder Munition regelt das Waffengesetz des Bundes. Wenn man auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen will – beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen – benötigt man einen Europäischen Feuerwaffenpass. In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der dort zuständigen Stelle erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen. Man sollte sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) erkundigen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende entweder die Ausstellung, Verlängerung, Änderung oder Austragung eines Europäischen Feuerwaffenpasses beantragen.