Erwerb von Waffen
Wer Waffen/Waffenteile erwirbt, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, dies der Waffenbehörde mitzuteilen (anzuzeigen). Voraussetzung für den Erwerb einer Waffe ist eine zuvor erteilte waffenrechtliche oder jagdrechtliche Erlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte).