Erstaufforstung beantragen

Die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke, die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie Anlagen zur Erzeugung von Ballenpflanzen bedürfen im Interesse einer ökologisch ausgewogenen Landschaftsgestaltung einer Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die zuständige Genehmigungsbehörde den vollständigen Antrag nicht binnen 6 Monaten nach Eingang zurückweist und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Aufforstungsgenehmigungen werden grundsätzlich befristet erteilt, da die der Genehmigung zugrundeliegenden Verhältnisse einer Entwicklung unterliegen, aus der sich später eventuell Versagungsgründe ergeben könnten.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Erstaufforstung beantragen (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

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Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Erstaufforstung beantragen bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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