Erklärung zum Namen
Eheleute können auch nach der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename) bestimmen. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Ehepartner, dessen Namen nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, einen Begleitnamen erklärt.
Außerdem hat man das Recht, nach Auflösung einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft durch Scheidung oder Tod des Partners, seinen Geburtsnamen oder früheren Namen wieder anzunehmen.