Erklärung zum Namen

Eheleute können auch nach der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename) bestimmen. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Ehepartner, dessen Namen nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, einen Begleitnamen erklärt.
Außerdem hat man das Recht, nach Auflösung einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft durch Scheidung oder Tod des Partners, seinen Geburtsnamen oder früheren Namen wieder anzunehmen.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen, außer Landkreise
  • Preiskategorie: mittel
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

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