Erklärung zum Namen

Eheleute können auch nach der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename) bestimmen. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Ehepartner, dessen Namen nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, einen Begleitnamen erklärt.
Außerdem hat man das Recht, nach Auflösung einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft durch Scheidung oder Tod des Partners, seinen Geburtsnamen oder früheren Namen wieder anzunehmen.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen, außer Landkreise
  • Preiskategorie: mittel
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten werden automatisch als XPersonenstand-Nachricht über OSCI in Ihr AutiSta übermittelt. Neben der Erfassung der notwendigen Antragsdaten fordert der OAA auch Nachweise zur Berechtigung des Antragstellers. Diese werden auf einem für Ihr Standesamt eingerichteten Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

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