Ehefähigkeitszeugnis

Wer als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchte, benötigt in einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen, außer Landkreise
  • Preiskategorie: mittel
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten werden automatisch als XPersonenstand-Nachricht über OSCI in Ihr AutiSta übermittelt. Neben der Erfassung der notwendigen Antragsdaten fordert der OAA auch Nachweise zur Berechtigung des Antragstellers. Diese werden auf einem für Ihr Standesamt eingerichteten Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: Ehefähigkeitszeugnis (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt) 
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

Wer ist schon online?

Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten Ehefähigkeitszeugnis beantragen nutzen:

 

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Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Ehefähigkeitszeugnis bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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