Sterbefallanzeige

Jeder Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Tritt der Sterbefall in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung ein, zum Beispiel in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, oder Gefängnis, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet. Dieser Online-Antragsassistent kann lediglich von Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Bestattungsunternehmen genutzt werden. (Vor-)Anzeigen durch natürliche Personen, Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörden wurden bei der Konzeption ausgeschlossen.

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