Förderung der Verwaltungsdigitalisierung durch den Freistaat Sachsen bis 31.12.2024 gesichert

Der Doppelhaushalt des Freistaats ist im Dezember 2022 beschlossen worden – ein Haushaltsvorbehalt besteht nicht. Dies bedeutet, dass der Freistaat Sachsen unter Einsatz von den dafür geplanten Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten (OAA) bis 31.12.2024 finanziert.

Für Sie in den sächsischen Kommunen ändert sich nichts:
Sie können weiterhin in unserem Webshop Ihren gewünschten OAA bestellen. Bis 31.12.2024 erfolgt eine kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune sowie eine ebenso 100 %-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte. Zum 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren.

Nähere Informationen - von der Bestellung bis zur Inbetriebnahme Ihres Online-Antragsassistenten - finden Sie hier.

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