Aktion: Erster Online-Antragsassistent
Der Freistaat Sachsen fördert Sie
Es ist soweit: Wir gehen gemeinsam den ersten Schritt für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes - OZG.
Der Freistaat Sachsen übernimmt die Einrichtungskosten für Ihren ersten Online-Antragsassistenten. Damit Sie als KISA-Mitglied in den Vorzug dieser Förderung kommen, lohnt es sich, schnell zu sein: Voraussetzung ist die Einrichtung Ihres ersten Online-Antragsassistenten bis zum 31. Dezember 2020.
Alle Details erfahren Sie hier: Aktion: Erster Online-Antragsassistent