Bibliotheksanmeldung
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei oder Archivbibliothek können von der Stadt bzw. Gemeinde entsprechende Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden. Voraussetzung ist ein Bibliotheksausweis, der für alle Antragstellende ausgestellt werden kann. Besondere Personengruppen, wie z. B. Minderjährige, Studenten, Empfänger von staatlichen Transferleistungen oder öffentliche Einrichtungen können die Leistungen Öffentlicher Bibliotheken mit einer ermäßigten Gebühr in Anspruch nehmen. Der Bibliotheksausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von 12 Monaten und muss dementsprechend verlängert werden.