Bibliotheksanmeldung

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei oder Archivbibliothek können von der Stadt bzw. Gemeinde entsprechende Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden. Voraussetzung ist ein Bibliotheksausweis, der für alle Antragstellende ausgestellt werden kann. Besondere Personengruppen, wie z. B. Minderjährige, Studenten, Empfänger von staatlichen Transferleistungen oder öffentliche Einrichtungen können die Leistungen Öffentlicher Bibliotheken mit einer ermäßigten Gebühr in Anspruch nehmen. Der Bibliotheksausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von 12 Monaten und muss dementsprechend verlängert werden.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Satzungsrecht: Der Online-Antragsassistent unterliegt dem Satzungsrecht. Bitte prüfen Sie, ob dieser standardisierte Antragsassistent Ihrer Satzung entspricht.
  • Demoversion: OAA Bibliotheksanmeldung (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

Wer ist schon online?

Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten Bibliotheksanmeldung nutzen:

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Bibliotheksanmeldung bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

KISA Webshop

Ihr Kontakt

Team Antragsmanagement