Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen

Für alle Steuern, die die Stadt oder Gemeinde festsetzt, stellt die Kommune auf Antrag eine Bescheinigung über die steuerrechtliche Unbedenklichkeit aus. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für verschiedene Zwecke benötigt, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und gewerberechtliche Erlaubnisse. Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende diese Bescheinigung online über Amt24 beantragen.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen (außer Landkreise)
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Wer ist schon online?

Hier einige Beispielkommunen, welche bisher den Online-Antragsassistenten Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen nutzen:

 

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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