Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen
Für alle Steuern, die die Stadt oder Gemeinde festsetzt, stellt die Kommune auf Antrag eine Bescheinigung über die steuerrechtliche Unbedenklichkeit aus. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für verschiedene Zwecke benötigt, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und gewerberechtliche Erlaubnisse. Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende diese Bescheinigung online über Amt24 beantragen.