Beratung und Unterstützung des Jugendamtes
Die Jugendämter bieten Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes sowie der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen gemäß § 18 SGB VIII an.
Dieses Angebot soll (nur) dem gesetzlich definierten Personenkreis sowie bevollmächtigten Personen bzw. gesetzlichen Vertretern über das Amt24 zur Verfügung gestellt werden.