Beistandschaft des Jugendamtes beantragen
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützt es Sie dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe benötigen, bestimmen Sie.
Eine mit Beratungscode dokumentierte Beratung des Jugendamtes ist Voraussetzung für die Antragstellung im Amt24.
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Damit kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren zum Feststellen der Vaterschaft oder beim Geltendmachen der Unterhaltsansprüche rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Ihre elterliche Sorge schränkt sich dadurch nicht ein. Die Beistandschaft kann bereits für das ungeborene Kind beantragt werden.
Brauchen Sie den Beistand nicht mehr, können Sie die Beistandschaft beim Jugendamt ganz oder teilweise beenden.