Beistandschaft des Jugendamtes beenden

Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützt es Sie dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe benötigen, bestimmen Sie.

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Damit kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren zum Feststellen der Vaterschaft oder beim Geltendmachen der Unterhaltsansprüche rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Ihre elterliche Sorge schränkt sich dadurch nicht ein. Die Beistandschaft kann bereits für das ungeborene Kind beantragt werden.

Brauchen Sie den Beistand nicht mehr, können Sie die Beistandschaft beim Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: Beistandschaft des Jugendamtes beenden (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

KISA Webshop

Ihr Kontakt

Team Antragsmanagement