Beherbergungssteuer
Die Beherbergungssteuer (Übernachtungssteuer) ist eine örtliche Aufwandssteuer auf die entgeltliche Übernachtung in Beherbergungsstätten. Zu den Beherbergungsstätten gehören Unterkünfte im Sinne des Tourismus, insb. Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienwohnungen und -häuser, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Schiffs- und Bootsanlegeplätze und ähnliche Einrichtungen. Die Beherbergungssteuer wird vom Übernachtungsgast erhoben.