Beherbergungssteuer

Die Beherbergungssteuer (Übernachtungssteuer) ist eine örtliche Aufwandssteuer auf die entgeltliche Übernachtung in Beherbergungsstätten. Zu den Beherbergungsstätten gehören Unterkünfte im Sinne des Tourismus, insb. Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienwohnungen und -häuser, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Schiffs- und Bootsanlegeplätze und ähnliche Einrichtungen. Die Beherbergungssteuer wird vom Übernachtungsgast erhoben.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Beherbergungssteuer (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

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Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Beherbergungssteuer bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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