Befreiung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen bestimmt die gesetzlichen Feiertage, die Gedenk- und Trauertage sowie die religiösen Feiertage. Es regelt auch, welche Handlungen und Veranstaltungen während dieser Tage verboten sind. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Ordnungsbehörde auf Antrag von bestimmten Verboten Befreiungen erteilen.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

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