Befähigungsnachweis für Tiertransporte
Für die Durchführung von gewerblichen Transporten von landwirtschaftlichen Nutztieren (z.B. Hausequiden, Hausrinder, Hausschweine, etc.) müssen besondere tierschutzrechtliche Anforderungen beachtet werden. Fahrer, die landwirtschaftliche Nutztiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren oder als Betreuer den Transport begleiten, benötigen einen entsprechenden Befähigungsnachweis. Um diesen zu erhalten, müssen sie in angemessener Weise geschult oder entsprechend qualifiziert sein.