Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Diese legen fest, was Eigentümer auf ihrem Grundstück tun, dulden und unterlassen müssen. Baulasten können als öffentlich-rechtliche Belastungen neben den privatrechtlichen Belastungen bestehen, die im Grundbuch zu finden sind. Mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis werden die Baulasten wirksam und können von Eigentümern oder Grundstückserwerbern eingesehen werden. Dieser Onlineantrag ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, einen Antrag auf Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu stellen.