Baudenkmale, Bescheinigung für Steuerbegünstigungen beantragen
Um steuerliche Vergünstigungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen und Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen zu beanspruchen, benötigt der Eigentümer bzw. eine bevollmächtigte oder vertretungsbefugte Person eine entsprechende Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, die als Nachweis beim zuständigen Finanzamt vorgelegt werden kann.