Baudenkmale, Bescheinigung für Steuerbegünstigungen beantragen

Um steuerliche Vergünstigungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen und Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen zu beanspruchen, benötigt der Eigentümer bzw. eine bevollmächtigte oder vertretungsbefugte Person eine entsprechende Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, die als Nachweis beim zuständigen Finanzamt vorgelegt werden kann.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle unteren Denkmalschutzbehörden
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

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