Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Den Nachweis über die elterliche Sorge benötigen Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet waren oder sind und welche die alleinige elterliche Sorge innehaben – unabhängig davon, ob sie mit dem Vater des Kindes zusammenleben oder nicht. Die Bescheinigung dient den Müttern im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen, Ärzten, etc. als Nachweis, dass ihnen die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

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