Artenschutz-Tierbestandsanzeige
Die Haltung besonders geschützter Tiere muss angezeigt werden. Dies betrifft sowohl die Anmeldung, Abmeldung als auch die Änderungsanzeige.
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Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.