Aquakulturbetrieb
Das Halten, Hältern (Aufbewahren), Verbringen, Abgeben und Verwerten von lebenden oder toten Fischen in einem
- Aquakulturbetrieb, der Satzfische produziert oder Speisefische in größeren Mengen (auch überregional) abgibt,
- Verarbeitungsbetrieb, in dem Fische aus Aquakultur getötet werden,
- Weichtierzuchtgebiet gelegenen Versand- oder Reinigungszentrum
bedarf - unabhängig ob im Haupterwerb, Neben- oder Zuerwerb oder privat als Hobby - der Genehmigung durch die zuständige untere Tierschutzbehörde.
Das Halten, Verbringen, Abgeben und Verwerten von lebenden oder toten Fischen in
- anderen Anlagen als Aquakulturbetrieben, in denen Fische gehalten werden, die nicht in den Verkehr gebracht werden sollen (z.B. zoologische Einrichtungen),
- Angelteichen,
- Aquakulturbetrieben, die Fische aus Aquakultur direkt in kleinen Mengen ausschließlich für den menschlichen Verzehr an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die die Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher abgeben, in den Verkehr bringen
bedarf hingegen lediglich einer Registrierung (Anzeige)