Aquakulturbetrieb

Das Halten, Hältern (Aufbewahren), Verbringen, Abgeben und Verwerten von lebenden oder toten Fischen in einem

  • Aquakulturbetrieb, der Satzfische produziert oder Speisefische in größeren Mengen (auch überregional) abgibt,
  • Verarbeitungsbetrieb, in dem Fische aus Aquakultur getötet werden,
  • Weichtierzuchtgebiet gelegenen Versand- oder Reinigungszentrum

bedarf - unabhängig ob im Haupterwerb, Neben- oder Zuerwerb oder privat als Hobby - der Genehmigung durch die zuständige untere Tierschutzbehörde.

Das Halten, Verbringen, Abgeben und Verwerten von lebenden oder toten Fischen in

  • anderen Anlagen als Aquakulturbetrieben, in denen Fische gehalten werden, die nicht in den Verkehr gebracht werden sollen (z.B. zoologische Einrichtungen),
  • Angelteichen,
  • Aquakulturbetrieben, die Fische aus Aquakultur direkt in kleinen Mengen ausschließlich für den menschlichen Verzehr an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die die Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher abgeben, in den Verkehr bringen

bedarf hingegen lediglich einer Registrierung (Anzeige)

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: Aquakulturbetrieb (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: Dieser Online-Antragsassistent kann nicht individuell konfiguriert werden. 

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Aquakulturbetrieb bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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