Anzeige eines Feuerwerkes

Der Inhaber einer Erlaubnisurkunde oder eines behördlichen Befähigungsscheines hat ein beabsichtigtes Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen er Kategorie F2 in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12. bzw. der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 oder T2: ganzjährig der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Demoversion: OAA Anzeige eines Feuerwerkes (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

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