Anmeldung Grundschule

Ist ein Kind schulpflichtig, muss es im Vorjahr der Einschulung an der Grundschule angemeldet werden. Schulpflichtig sind Kinder, die im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren sechsten Geburtstag haben sowie Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die schulpflichtigen Kinder können von ihren Eltern sowohl in einer Schule in öffentlicher Trägerschaft als auch in einer genehmigten Ersatzschule in freier Trägerschaft angemeldet werden.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Nutzung eID: Um diesen Onlineantrag nutzen zu können, benötigt der Antragstellende einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel. 
  • Demoversion: OAA Anmeldung Grundschule (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt.)
  • konfigurierbare Datenfelder: einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

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