Anmeldung Grundschule
Ist ein Kind schulpflichtig, muss es im Vorjahr der Einschulung an der Grundschule angemeldet werden. Schulpflichtig sind Kinder, die im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren sechsten Geburtstag haben sowie Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die schulpflichtigen Kinder können von ihren Eltern sowohl in einer Schule in öffentlicher Trägerschaft als auch in einer genehmigten Ersatzschule in freier Trägerschaft angemeldet werden.