Anerkennung Wesenstest für gefährliche Hunde

Wer ohne behördliche Erlaubnis einen Kampfhund halten möchte, der als vermutet gefährlich eingestuft ist, muss die vermutete Gefährlichkeit des Kampfhundes durch ein Gutachten ("Wesenstest") eines anerkannten Sachverständigen im Hundewesen widerlegen lassen. Die Entscheidung über die Anerkennung des Gutachtens trifft anschließend die Kreispolizeibehörde.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Anerkennung Wesenstest für gefährliche Hunde bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

KISA Webshop

Ihr Kontakt

Team Antragsmanagement