Anerkennung Wesenstest für gefährliche Hunde
Wer ohne behördliche Erlaubnis einen Kampfhund halten möchte, der als vermutet gefährlich eingestuft ist, muss die vermutete Gefährlichkeit des Kampfhundes durch ein Gutachten ("Wesenstest") eines anerkannten Sachverständigen im Hundewesen widerlegen lassen. Die Entscheidung über die Anerkennung des Gutachtens trifft anschließend die Kreispolizeibehörde.