Akteneinsicht

Als Beteiligte(r) an einem Verwaltungsverfahren hat man das Recht auf Akteneinsicht. Auch außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens kann man bei berechtigtem Interesse Akteneinsicht beantragen. Eine Akteneinsicht umfasst nicht nur Schriftstücke, sondern auch alle sonstigen ein konkretes Verfahren betreffenden Unterlagen (bspw. Pläne, Fotografien oder andere Datenträger). Akteneinsicht bedeutet nicht nur bloße Einsichtnahme, sondern auch die Anfertigung von Abschriften/Ablichtungen des Akteninhaltes.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

  • Nutzung eID: Um diesen Onlineantrag nutzen zu können, benötigt der Antragstellende einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel.
  • Demoversion: OAA Akteneinsicht (Hierfür wird ein einfaches Nutzerkonto im Amt24 Devsystem benötigt)
  • konfigurierbare Datenfelder: Einen Überblick über die konfigurierbaren Datenfelder finden Sie hier

Sie haben Interesse?

Dann bestellen Sie den Online-Antragsassistenten Akteneinsicht bequem über unseren Webshop - unabhängig davon, ob Sie KISA-Mitglied sind oder nicht. Hier finden Sie unseren Mustervertrag inkl. der aktuellen Vertragsbedingungen und Preisinformationen (Registrierung vorausgesetzt).

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