Änderung Geschlechtseintrag
Nach dem Selbstbestimmungsgesetz soll in Deutschland jede Person in einem einfachen Verfahren beim Standesamt sein Geschlecht selbst bestimmen und seine Vornamen selbst festlegen können. Die Änderung des Geschlechtseintrags ist 3 Monate vor dieser Erklärung beim zuständigen Standesamt schriftlich oder mündlich anzumelden.