Änderung Geschlechtseintrag

Nach dem Selbstbestimmungsgesetz soll in Deutschland jede Person in einem einfachen Verfahren beim Standesamt sein Geschlecht selbst bestimmen und seine Vornamen selbst festlegen können. Die Änderung des Geschlechtseintrags ist 3 Monate vor dieser Erklärung beim zuständigen Standesamt schriftlich oder mündlich anzumelden.

Produktinformationen

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

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