Fundsachen – Ausschreibung einer bundesweiten Online-Lösung
Neue Informationen zur OZG Umsetzung
Das Onlinezugangsgesetz
Umsetzung des OZG für kommunale Verwaltungen in Sachsen
Im August 2017 trat das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen", kurz Onlinezugangsgesetz bzw. OZG in Kraft. Es besagt, dass alle davon betroffenen Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch angeboten und über verbundene Verwaltungsportale bereitgestellt werden müssen.
Für Bürger und Unternehmen sollen somit die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information und Kommunikation über das Internet in den Vordergrund treten. Und das Ausdrucken und das anschließende handschriftliche Ausfüllen sowie die daraus folgenden Behördengänge mehr und mehr der Vergangenheit angehören.
Sie als kommunale Verwaltung können sich auf dieser Webseite darüber informieren, wie Sie sich aktiv an der Umsetzung einbringen können.
Einsetzbare Online-Antragsassistenten
- Anforderung Personenstandsurkunden
- Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Familienpass beantragen
- Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen
- Gewerbeanzeige
- Heilberufliche Niederlassungsanzeige
- Hundesteueranmeldung
- Kindertagesbetreuung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Leichen- und Bestattungswesen
- Sächsische Ehrenamtskarte
- Sport- und Freizeitangebote, Nutzung beantragen
- Sterbefallanzeige
- Unterhaltsvorschuss
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum
- Verdienstausfall Feuerwehr
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Wohngeld beantragen (Erstantrag und Weiterleistungsantrag Mietzuschuss)
geplante Online-Antragsassistenten
- Altlastenkataster, Auskunft beantragen
- Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen
- Bewachungsgewerbe, Erlaubnis beantragen
- Bibliotheksausweis
- Brauchtums- und Traditionsfeuer
- Finanzanlagenvermittler, Erlaubnis beantragen
- Gestattung, Anzeige eines vorrübergehenden Gaststättengewerbes
- Halteverbot für Umzugstransporte
- Hausnummer beantragen
- Honorar-Finanzanlageberater, Erlaubnis beantragen
- Immobiliendarlehensvermittler, Erlaubnis beantragen
- Immobilienmakler, Erlaubnis beantragen
- Landpachtvertrag anzeigen
- Pfandleihgewerbe, Erlaubnis beantragen
- SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
- Sondernutzung Gastronomie und Gewerbe
- Sondernutzung Werbung, Plakatierung, Wahl
- Straußwirtschaft anzeigen
- Versammlungsanzeige
Sie haben Interesse an diesen Online-Antragsassistenten? Dann können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen.
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Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.